Blog · Netzentgelte
Neue Netzentgelte ab 2027
Warum der Zeitpunkt des Stromverbrauchs für unsere EEG wichtiger wird
Wer Mitglied einer Energiegemeinschaft ist, weiß: Entscheidend ist nicht nur, wie viel Sonnenstrom erzeugt wird, sondern ob dieser zeitgleich innerhalb der Gemeinschaft verbraucht werden kann. Genau dieses Zusammenspiel rückt nun auch bei der geplanten Neugestaltung der Netzentgelte stärker in den Mittelpunkt.
Bereits seit 1. April 2026 gilt der Sommer-Nieder-Arbeitspreis, kurz SNAP. Von 1. April bis 30. September ist der verbrauchsabhängige Arbeitspreis des Netzentgelts täglich zwischen 10 und 16 Uhr um 20 Prozent reduziert. Für Mitglieder einer EEG sind diese Stunden besonders interessant: Bei Sonnenschein steht üblicherweise viel Gemeinschaftsstrom zur Verfügung. Wird darüber hinaus Strom vom bisherigen Lieferanten benötigt, gilt für dessen Transport in diesem Zeitfenster der reduzierte Arbeitspreis. Die Vorteile werden getrennt berechnet und nicht einfach addiert. E-Control
Das bedeutet für den Alltag: Elektroautos, Klimaanlagen, Waschmaschinen, Geschirrspüler oder die Warmwasserbereitung sollten nach Möglichkeit dann laufen, wenn ausreichend Strom innerhalb der EEG vorhanden ist. Das erhöht den Anteil des direkt in der Gemeinschaft genutzten Sonnenstroms und verbessert die Wirtschaftlichkeit für Erzeuger und Verbraucher.
Ab 2027 zählen auch Leistungsspitzen stärker
Mit der neuen Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung, kurz SNE-G-V, will die E-Control die Netzentgelte ab 1. Jänner 2027 neu ordnen. Künftig soll nicht mehr allein zählen, wie viele Kilowattstunden ein Haushalt verbraucht. Stärker berücksichtigt werden soll auch, wie viele Geräte gleichzeitig Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen.
Für Mitglieder einer EEG könnte das einen zusätzlichen Vorteil bringen. Ein vereinfachtes Beispiel: Benötigt ein Haushalt in einer Viertelstunde eine Leistung von fünf Kilowatt und werden davon zwei Kilowatt durch zeitgleich verfügbaren EEG-Strom abgedeckt, sollen für die Berechnung des Leistungspreises nur die verbleibenden drei Kilowatt aus dem öffentlichen Netz herangezogen werden. Wer Gemeinschaftsstrom genau dann nutzt, wenn er erzeugt wird, könnte damit künftig auch seine verrechnete Leistungsspitze reduzieren.
Doch es gibt einen Haken: Günstiger Strom ist kein Freibrief, alle Geräte gleichzeitig einzuschalten. Wenn Wallbox, Wärmepumpe, E-Herd und Klimaanlage zur selben Zeit laufen, kann trotzdem eine hohe Leistungsspitze entstehen. Genau diese Spitzen könnten ab 2027 stärker ins Geld gehen. Für unsere Mitglieder wird es daher wichtiger, den Stromverbrauch nicht nur in die richtigen Stunden zu verlagern, sondern größere Geräte auch intelligent nacheinander zu steuern.
Neu hinzukommen soll ein Winter-Nieder-Arbeitspreis von 1. Oktober bis 31. März, jeweils zwischen 22 und 4 Uhr. Auch flexible Netzanschlüsse und systemdienlich betriebene Speicher sollen finanzielle Vorteile erhalten. Wie hoch die tatsächlichen Abschläge und Tarife ausfallen, wird jedoch erst mit der späteren Tarifverordnung festgelegt. Die Begutachtung der Grundsatzverordnung endete am 24. Juli 2026. SNE-G-V-Entwurf der E-Control
Für unsere EEG bestätigt die Reform vor allem eines: Gemeinsam erzeugter Strom wird umso wertvoller, je besser Erzeugung und Verbrauch zusammenpassen. Die Zukunft gehört daher nicht bloß der Photovoltaikanlage auf dem Dach, sondern der intelligent organisierten Gemeinschaft dahinter.
29. Juli 2026
Autor: Thomas Buchbauer